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Einträge

    Interpellation

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Das Interpellationsrecht ist ein Mittel der Parlamentarier zur Kontrolle der Regierung. Ein interpellierender Abgeordneter kann ein Mitglied der Regierung in einer Plenarsitzung dazu auffordern, gewisse Amtshandlungen zu rechtfertigen oder seine Politik in einem seiner Zuständigkeitsbereiche zu rechtfertigen.

    Eine Interpellation muss schriftlich eingereicht werden. Das Präsidium entscheidet über die Zulässigkeit der Interpellation. Im Anschluss an eine Interpellation und der darauf folgenden Debatte kann ein begründeter Antrag gestellt werden. Weitere Kontrollmittel des Parlaments sind die Fragen oder der Misstrauensantrag.

    Wird eine Interpellation als nicht aktuell oder nicht von allgemeinen Interesse erachtet, kann das Präsidium beschließen, sie in eine schriftliche oder mündliche Frage umzuformulieren.

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