Aus dem Parlaments-Lexikon
Die Koordination der Parlamentsarbeit liegt hauptsächlich in den Händen des Präsidiums: Es bereitet die Sitzungen des Parlaments vor, ihm obliegt die Durchführung aller erforderlichen parlamentarischen Maßnahmen sowie die Verabschiedung aller internen Verwaltungsentscheidungen.
Die Zusammensetzung des Präsidiums muss laut Geschäftsordnung dem Kräfteverhältnis der Fraktionen im DG-Parlament entsprechen.