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Öffentliche Sitzung

Anhörung der Sprachenkontrollkommission

5. März 2018 - Erstmals war in einer öffentlichen Sitzung die Ständige Kommission für Sprachenkontrolle im Parlament zu Gast. Das kurz „Sprachenkontrollkommission“ genannte Gremium befasst sich mit Beschwerden über Verstöße gegen die Sprachengesetzgebung in Verwaltungsangelegenheiten – d. h. sie kann immer dann angerufen werden, wenn eine Behörde oder ein in öffentlichem Auftrag agierendes Unternehmen mit den Bürgern nicht in der gesetzlich vorgesehenen Sprache kommuniziert.

Anhörung der Sprachenkontrollkommission

Der Austausch mit der Sprachenkontrollkommission bildet eine weitere Etappe der parlamentarischen Arbeiten, die die Stellung der deutschen Sprache in Belgien in den Blick nehmen und Verbesserungen einfordern. So erinnerte Parlamentspräsident Alexander Miesen einleitend an das 2015 stattgefundene Kolloquium u. a. zur Rechtsstellung der deutschen Sprache in Belgien (siehe weiterführende Dokumente) sowie an die 2016 verabschiedete Resolution zur Förderung der deutschen Sprache (siehe Anhang) – gleichlautende Resolutionen wurden übrigens inzwischen auch vom Wallonischen Parlament, dem Senat und der Abgeordnetenkammer verabschiedet.
 
Der Präsident der Sprachenkontrollkommission, Emmanuël Vandenbossche, stellte anschaulich die Aufgaben und die Arbeitsweise des elfköpfigen Gremiums – bestehend aus je fünf Niederländisch- und Französisch- sowie einem Deutschsprachigen – und seines aus zehn Mitarbeitern bestehenden Backoffice dar. Außer in Fällen manifesten Rechtsmissbrauchs wird jede Beschwerde bearbeitet. Egal, ob es sich um ein Baustellenschild, eine Stellenausschreibung einer öffentlichen Behörde oder einen Vertrag mit einer Elektrizitätsgesellschaft handelt: Immer, wenn ein Bürger der Meinung ist, dass hier nicht die korrekte/n Sprache/n verwendet wurde/n, nimmt sich die Sprachenkontrollkommission seiner Beschwerde an, kontaktiert die entsprechende Behörde auf, prüft die Rechtslage und gibt daraufhin ein Gutachten ab. Vandenbossche betonte, dass ein solches Gutachten zwar nicht bindend sei – doch habe es einerseits ein hohes „moralisches Gewicht“, andererseits verschaffe es dem Bürger im Falle einer nachfolgenden Klage vor dem Staatsrat die allerbesten Chancen, seine Sache auch zu gewinnen. Die Kommission kann sich auch auf eigene Initiative mit Missständen befassen und hat als weitere Aufgaben zu leisten, u. a. noch die Bearbeitung von Gutachtenanfragen von Ministern - z. B. zur Frage, in welcher Sprache Baugenehmigungsprozeduren ablaufen müssen.
 
Ergänzt wurden die Ausführungen Vandenbossches durch Marcel Henn, dem deutschsprachigen Vertreter in der Sprachenkontrollkommission. Er erklärte, dass im Schnitt rund 15-20 Beschwerden pro Woche das Gremium erreichten. Die Beschwerden in Zusammenhang mit der deutschen Sprache seien in letzter Zeit stark angestiegen: von zwei bis drei pro Jahr auf vier bis fünf pro Monat. Dies liege vielleicht nicht so sehr an einem Anwachsen der Problematik, sondern vielmehr an einem gewachsenen Bewusstsein der Deutschsprachigen.
 
Marlene Hardt, Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft, nutzte die Gelegenheit, um kurz ihre Funktion als „Sammelstelle“ für Anfragen und Beschwerden in Sprachenangelegenheiten zu erläutern: Seit Einführung dieser Aufgabe für den Ombudsdienst vor knapp zwei Jahren hätten rund 46 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt, eine erste Analyse und Beratung zu den weiteren Schritten zu erhalten. „Renner“ sei der Sprachengebrauch verschiedener öffentlicher Dienste der Wallonischen Region, gefolgt von den föderalen öffentlichen Diensten.
 
In der Diskussion mit den Parlamentariern wurden einige Ansatzpunkte für eine noch effizientere Arbeit der Kontrollkommission herausgearbeitet, darunter auch zum Gebrauch der deutschen Sprache durch die Kommission selbst. Vandenbossche wies hier auf die begrenzten Übersetzungskapazitäten seines Backoffice hin und machte den Vorschlag, sowohl mit der Ombudsfrau als auch mit den Institutionen der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine engere Zusammenarbeit anzustreben. Gleichzeitig forderte er die Verantwortlichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf, auf politischer Ebene weiterhin Verbesserungen für die deutsche Sprache einzufordern, beispielsweise durch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe auf Ebene des föderalen Konzertierungsausschusses.
 
Parlamentspräsident Miesen dankte abschließend den Vertretern der Sprachenkontrollkommission für ihre klaren Worte. Die gewonnenen Erkenntnisse werde man mit in die weiteren parlamentarischen Arbeiten zur Stellung der deutschen Sprache in Belgien nehmen.
 
Mehr Infos zur Sprachenkontrollkommission: http://vct-cpcl.be
 
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