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Europäischer Gerichtshof als Wahrer der europäischen Grundrechte

26. Oktober 2018 – Auf Einladung von Parlamentspräsident Alexander Miesen referierte heute Koen Lenaerts, Präsident des Europäischen Gerichtshofes, vor Abgeordneten und Vertretern verschiedener belgischer Gerichtshöfe.

Europäischer Gerichtshof als Wahrer der europäischen Grundrechte

Der belgische Topjurist befasste sich mit den Aufgaben und der Rolle des Gerichtshofs. Koen Lenaerts lancierte dabei einen flammenden Appell für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union.


Seit 2015 steht der Belgier Koen Lenaerts an der Spitze des Europäischen Gerichtshofs. Am Freitag besuchte er die Deutschsprachige Gemeinschaft. Im Beisein zahlreicher Vertreter der Gerichtshöfe und Abgeordneten zeichnete Lenaerts ein Bild zur Entwicklung der Einrichtungen der Europäischen Union und zur Rolle des Europäischen Gerichtshofs. Der Rechtshof sei ein Gericht und trete nicht an die Stelle des Gesetzgebers. Er übe Kontrolle aus und achte auf die Wahrung des Europäischen Rechts. Die Grundrechtecharta müsse auch in Zeiten des Terrors strikt beachtet werden, darauf achte der Gerichtshof. Lenaerts untermalte seine Ausführungen mit zahlreichen Urteilen.

So sei der Europäische Gerichtshof schon mehrmals mit Diskriminierungsfragen in Arbeitsverhältnissen befasst worden. Beispielhaft zitierte Lenaerts Fälle wie Verbot des Tragens des islamischen Kopftuchs in bestimmen Berufssparten oder Kündigungen aus religiösen Gründen durch eine katholische Kircheneinrichtung. Die Aufgabe des Gerichtshofes sei es, die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU entsprechend auszulegen und darüber zu urteilen, ob Entscheidungen wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt seien. Diese drei Kriterien seien grundlegend für alle Urteile des EuGHs.

Die EU sei eine Rechtsunion, sagt Koen Lenaerts. Sie gründe auf den Werten der Demokratie, der Wahrung des Rechtsstaats und der Grundrechte. Der Gerichtshof stelle sicher, dass die Mitgliedsstaaten das Unionrecht beachten. Den Einzelnen stünde das Recht zu, die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen gerichtlich anzufechten.

Seit 30 Jahren habe er sensible Fragestellungen zu den normativen Grundlagen der europäischen Integration zu beantworten. Maßnahmen des Europäischen Rates würden durch Mitgliedsstaaten immer wieder in Frage gestellt. Dem Gerichtshof käme eine entscheidende Rolle zu.

Zum Abschluss appellierte der Gerichtspräsident an die Rechtlichkeit der EU als zentrales Momentum für demokratische und rechtstaatliche Vertiefung der Union. Auch in Zeiten zahlreicher Herausforderung werde der Gerichtshof für die Rechte und Werte eintreten, auf denen die Union gründe. Objektivität sei notwendig. Man werde der populistischen Sirene die Stirn bieten, denn diese bedrohe die gemeinsamen Werte. Demokratie könne ohne die Gewährleistung der Grundrechte nicht bestehen. Die Errungenschaften der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung seien zu sichern und Minderheiten zu schützen.

Lenaerts warnte eindringlich vor der neuen Faszination des Autoritären, die in Europa gerade Wurzeln schlage. Ihr müsse die Rechtlichkeit der Union entgegengehalten werden. Sie sei die Grundlage für Frieden und Einigung auf dem europäischen Kontinent. Der Europäische Gerichtshof sei der wortwörtliche Fels in der Brandung.

 

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