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Appell an die Politik – Petition fordert Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte

24. November 2020 – Parlamentspräsident nimmt Petition von Krankenpfleger Nicolaï Schmitz entgegen. Mehr als 2.200 Unterzeichner fordern „Schluss mit leeren Versprechungen! Bessere Arbeitsbedingungen für unsere Pflegekräfte“

Appell an die Politik – Petition fordert Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Krise und den Belastungen des Pflegepersonals in Krankenhäusern und Wohn- und Pflegezentren für Senioren wurde heute dem Parlamentspräsidenten eine Petition überreicht. In einer Online-Petition hatte Krankenpfleger Nicolaï Schmitz zuvor über 2.200 Unterschriften gesammelt, um auf die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals aufmerksam zu machen und Verbesserungen anzumahnen.

Einblick in den gesamten Text erhalten Sie hier.

Parlamentspräsident Lambertz nahm am Dienstag die Petition symbolisch entgegen und erläuterte die Ablauf der Behandlung, die bereits in der kommenden Woche beginnen wird. 

Allgemein: Das Petitionsrecht ist ein in der belgischen Verfassung verankertes Grundrecht aller Bürger. Die Petition muss in schriftlicher Form im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hinterlegt werden.
Das Parlament befasst sich im Prinzip nur mit Petitionen zu Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft fallen. 
Der für Petitionen zuständige Fachausschuss berät über die Petition. Der Ausschuss kann insbesondere den Vertreter der Unterzeichner der Petition, die Regierung oder den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft anhören oder um eine schriftliche Stellungnahme bitten.
Zum Abschluss der Beratungen legt der Ausschuss den Abgeordneten einen schriftlichen Bericht vor über den Gegenstand der Petition, die unternommenen Schritte und die diesbezüglichen mit Gründen versehenen Schlussfolgerungen. 

(Quelle: Geschäftsordnung des Parlaments – Titel 3 - Kapitel 9)

 

 

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