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    Begründeter Antrag

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Begründete Anträge dienen der Kontrolle der Regierung durch das Parlament. Im Anschluss an eine Stellungnahme der Regierung in einer Plenarsitzung hat jeder Parlamentarier das Recht, beim Präsidenten einen begründeten Antrag einzureichen, um

    • die Amtsführung der Regierung oder eines ihrer Mitglieder zu billigen;
    • die Amtsführung der Regierung oder eines ihrer Mitglieder zu missbilligen;
    • Empfehlungen jeglicher Art an die Adresse der Regierung zu formulieren.

    Über einen solchen Antrag stimmen die Abgeordneten in der nächsten Plenarsitzung ab. Weitere Kontrollmittel sind der Misstrauensantrag, Fragen und Interpellationen.

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