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Einträge

    Ausschussbericht

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Bericht über die Ausschussberatungen ans Plenum. Der Ausschussbericht muss den Parlamentsmitgliedern fristgerecht vor der Plenarsitzung zu dem betreffenden Thema in schriftlicher Form vorliegen. Auf der Grundlage des schriftlichen Berichts informiert ein vom Ausschuss benannter Berichterstatter seine Parlamentskollegen in der Plenarsitzung über die Ergebnisse der Ausschussarbeit.

    Neben einer Analyse der Beratungen enthält der Bericht begründete Schlussanträge, die dem Plenum die Annahme oder die Ablehnung eines Vorschlags empfehlen. Der Ausschuss kann auch empfehlen, den Text in abgeänderter Form (siehe Abänderungvorschlag)anzunehmen. Manchmal nimmt ein Ausschuss einen Entwurf oder Vorschlag ohne Änderung oder wesentliche Anmerkung an. In diesem Fall kann der Ausschuss einstimmig beschließen, dass in der Plenarsitzung lediglich ein mündlicher Bericht vorgetragen wird.

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