Aus dem Parlaments-Lexikon
Normativer Text, der vom EU-Parlament und vom EU-Ministerrat gemeinsam erlassen wird (im Vertrag über die Verfassung für Europa werden die Richtlinien "Europäische Rahmengesetze" genannt).
Die Zielvorgaben der Richtlinie müssen von den Mitgliedstaaten erreicht werden, wobei die Form und die Mittel der Umsetzung der jeweiligen nationalen Obrigkeit vorbehalten bleiben.