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    Gewaltenteilung

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Die Gewaltenteilung ist ein wesentliches Kennzeichen der parlamentarischen Demokratie. Dies bedeutet, dass die Macht in einem Staat verteilt ist und sich, nicht in den Händen einer einzelnen Person, einer kleinen Gruppe von Menschen oder einer Partei konzentriert. So wird die Gefahr eines Machtmissbrauchs vermindert. Man unterscheidet prinzipiell zwischen drei Gewalten:

    • die Legislative (gesetzgebende Gewalt). Das Legislativorgan der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das DG-Parlament;
    • die Exekutive (die ausführende Gewalt). Das Exekutivorgan der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die DG-Regierung;
    • die Judikative (richterliche Gewalt). In Belgien wird die Gerichtsbarkeit föderalstaatlich organisiert; allerdings sind die Gerichte auch für die Ahndung von Verstößen gegen Gemeinschafts- oder Regionaldekrete zuständig.
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