Druck Kopfbild

Einträge

    Kompetenzen

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Kompetenzen sind die Bereiche, für die ein bestimmtes Organ (z.B. Minister, Ausschuss, Region usw.) zuständig ist. Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über folgende Kompetenzbereiche:

    • kulturelle Angelegenheiten,
    • personengebundene Angelegenheiten,
    • Unterrichtswesen,
    • zwischengemeinschaftliche und internationale Beziehungen,
    • bestimmte Regionalmaterien.
    Zurück Drucken Teilen