Wahlrecht Aus dem Parlaments-Lexikon Das Wahlrecht ist der Grundpfeiler der Demokratie. Es ist das Recht der Bürger, ihren politischen Willen kund zu tun. Durch die DG-Wahlen bestimmen die Bürger ihre Vertreter im DG-Parlament. In Belgien und somit auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht Wahlpflicht. Alle Bürgerinnen und Bürger mit belgischer Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben und 18 Jahre alt sind, sind wahlberechtigt. Nur bei den Kommunalwahlen sind alle EU-Bürger wahlberechtigt.
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