Einträge

    Wahlrecht

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Das Wahlrecht ist der Grundpfeiler der Demokratie. Es ist das Recht der Bürger, ihren politischen Willen kund zu tun.
    Durch die DG-Wahlen bestimmen die Bürger ihre Vertreter im DG-Parlament.

    In Belgien und somit auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht Wahlpflicht. Alle Bürgerinnen und Bürger mit belgischer Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben und 18 Jahre alt sind, sind wahlberechtigt. Nur bei den Kommunalwahlen sind alle EU-Bürger wahlberechtigt.

    Zurück Drucken Teilen
Blick auf das Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

Das Parlament

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ein souveräner Entscheidungsträger in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft.

Das Parlament besuchen

Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien.

Parlament besuchen

Die Geschichte des Parlaments

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit.

Mehr erfahren