Druck Kopfbild

Die Fraktionen im PDG

Im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterscheidet man zwei Fraktionen:

  • Anerkannte Fraktionen: setzen sich aus mindestens drei Abgeordneten zusammen. Sie erhalten mindestens einen stimmberechtigten Vertreter im Parlamentspräsidium und in den Ausschüssen. Für ihre politische Arbeit erhalten sie finanzielle Zuwendungen.
  • Nicht anerkannte Fraktionen bestehen aus zwei Parlamentariern, daneben gibt es eventuell einzelne fraktionslose Abgeordnete: auch sie erhalten finanzielle Zuwendungen, allerdings in geringerem Maße. Sie sind nicht im Präsidium vertreten.

In der Legislaturperiode 2019-2024 zählt das Parlament sechs anerkannte Fraktionen (CSP, SP, PFF, ProDG, ECOLO und VIVANT).