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Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Das Amt der Ombudsperson wurde durch das Dekret vom 26. Mai 2009 geschaffen. Zurzeit übt Frau Marlene Hardt dieses Amt aus.
 
Ihre Aufgaben sind:
  1. Beschwerden über die Arbeitsweise und die Amtshandlungen der Verwaltungsbehörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der lokalen Verwaltungsbehörden und der Einrichtungen mit Auftrag im öffentlichen Interesse der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihren Beziehungen zu den Bürgern zu untersuchen und in den bestehenden Konflikten zu vermitteln;
  2. auf Anfrage des Parlamentspräsidiums Nachforschungen in Bezug auf die Arbeitsweise und die Amtshandlungen der unter Nummer 1 aufgeführten Behörden anzustellen;
  3. Meldungen von Personalmitgliedern der Verwaltungsbehörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der lokalen Verwaltungsbehörden, die bei der Ausübung ihres Amts von Missbrauch, Unregelmäßigkeiten, Regelwidrigkeiten oder Straftaten innerhalb der Verwaltungsbehörde oder lokalen Verwaltungsbehörde, in der sie tätig sind, Kenntnis erlangt haben, zu prüfen;
  4. Beschwerden gegen Behörden und Einrichtungen, die der Sprachengesetzgebung unterliegen, zu begleiten, indem sie
    • über die Rechte und die Beschwerdemöglichkeiten im Fall von Verstößen gegen die Sprachengesetzgebung aufklärt,
    • Beschwerden sammelt, an die zuständigen Instanzen weiterleitet und
    • deren Werdegang verfolgt, mit den zuständigen Kontroll- und Beschwerdeinstanzen kooperiert;
  5. Beschwerden, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, unverzüglich an die zuständigen Instanzen weiterzuleiten und die Zusammenarbeit mit anderen in diesem Bereich tätigen Diensten aufzubauen und zu fördern;
  6. Beschwerden zu der sogenannten „Barrierefreiheit“- von Webseiten von Behörden;
  7. Beschwerden, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, unverzüglich an die zuständigen Instanzen weiterzuleiten und die Zusammenarbeit mit anderen in diesem Bereich tätigen Diensten aufzubauen und zu fördern;
  8. dem Parlament über die im Rahmen ihrer Arbeit gemachten Feststellungen Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Empfehlungen dazu zu formulieren.
 
Die Ombudsperson handelt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben völlig unabhängig und neutral.
Die Ombudsperson wird für eine Dauer von sechs Jahren ernannt. Ihr Mandat kann einmal erneuert werden.
Im April 2017 übernahm Frau Marlene Hardt diese Aufgabe. In der Plenarsitzung vom 30. Januar 2023 erneuerte das Parlament das Mandat von Frau Hardt um weitere sechs Jahre.
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