Druck Kopfbild

Gutachten, Petitionen

Gutachten

Das Parlament verabschiedet Gutachten zu Gesetzgebungsentwürfen und -vorschlägen des Föderalstaats, die die Gemeinschaft betreffen (z. B. Sprachgesetzgebung, Gesetze zur Weiterführung der Staatsreform).

Stellungnahmen

Darüber hinaus bietet das Parlament ein Forum für die Diskussion über politisch relevante Themen. Die Diskussion mündet nicht selten in der Abfassung von Stellungnahmen.

Petition

Das Petitionsrecht ist ein in der belgischen Verfassung verankertes Grundrecht aller Bürger. Die Petition muss in schriftlicher Form im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hinterlegt werden.

Im Prinzip hat jeder Bürger das Recht, eine Petition im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft einzureichen. Das Parlament befasst sich allerdings nur mit Petitionen zu Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft fallen. Der Petitionsantrag wird dem zuständigen Fachausschuss übermittelt. 

Der für Petitionen zuständige Fachausschuss berät über die Petition. Der Ausschuss kann insbesondere den Vertreter der Unterzeichner der Petition, die Regierung oder den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft anhören oder um eine schriftliche Stellungnahme bitten.
Zum Abschluss der Beratungen legt der Ausschuss den Abgeordneten einen schriftlichen Bericht vor über den Gegenstand der Petition, die unternommenen Schritte und die diesbezüglichen mit Gründen versehenen Schlussfolgerungen. Der Ausschuss kann insbesondere beschließen:
– die Regierung aufzufordern, die Petition zu berücksichtigen,
– die Regierung aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen oder Vorschläge auszuarbeiten oder
– die Petition zu den Akten zu legen.

 

Zurück Drucken Teilen