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Einträge

    Immunität

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Die parlamentarische Immunität wurde eingeführt, um

    • eine freie und unabhängige Ausübung des Parlamentariermandats und
    • eine reibungslose Parlamentsarbeit zu gewährleisten.

    Die parlamentarische Immunität umfasst zwei Aspekte:

    • Zum einen kann ein Parlamentarier für die Meinungsäußerungen und Handlungen, die er im Rahmen seinen Mandats vollzieht, nicht haftbar gemacht werden. (absoluter Haftungsausschluss).
    • Zum anderen darf er nur dann strafrechtlichen Zwangsmaßnahmen unterzogen werden, wenn das Parlament dies genehmigt oder der Parlamentarier auf frischer Tat ertappt wird.
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