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100 Jahre Ostbelgien

Das Siegel "100 Jahre Ostbelgien" für Ihre Veranstaltung

Mit dem Auftakt der Pariser Friedenskonferenz am 18. Januar 1919 wurde der Grundstein für die Entwicklung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gelegt. 100 Jahre später blicken wir zurück auf eine wechselvolle Geschichte, die uns zu dem gemacht hat, was wir heute sind: Europäer, Belgier, Ostbelgier.

Das Siegel

Das Siegel „100 Jahre Ostbelgien“

Vor 100 Jahren wurde Belgiens Ostgrenze neu definiert. Mit dem Siegel „100 Jahre Ostbelgien“ können Vereine, Museen und Geschichtsinteressierte ihre Erinnerungsformate unter ein gemeinsames Dach für Jubiläumsaktivitäten stellen.
Ziel ist es, möglichst viele und unterschiedliche Facetten der ostbelgischen Geschichte für die Menschen aus der Region sichtbar zu machen. Dabei soll immer wieder daran erinnert werden, wie sich Gesellschaft, Wirtschaft und Politik in den vergangenen 100 Jahren entwickelt haben.

Wer darf das Siegel nutzen?

Der Hauptakteur der historischen Erinnerungsarbeit ist das Zentrum für Ostbelgische Geschichte (ZOG). Andere Vereine und öffentliche Einrichtungen, die ebenfalls Veranstaltungen organisieren oder in anderen öffentlich zugänglichen Formen Aspekte der 100-jährigen Geschichte Ostbelgiens in den Fokus nehmen, können das Siegel „100 Jahre Ostbelgien“ beantragen.

Beispiele für die Verwendung des Siegels (Festakt am 18.01.2019).

Die Arbeitsgruppe „100 Jahre Ostbelgien“, bestehend aus Mitgliedern des Parlaments und des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, des Zentrums für Ostbelgische Geschichte VoG und des Staatsarchivs Eupen, entscheidet nach geschichtswissenschaftlicher Begutachtung per Abstimmung über die Vergabe des Siegels.

Das Siegel kann per Formular (siehe download) beantragt werden. Sowohl private Personen als auch öffentliche Einrichtungen können sich bewerben. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.

Wozu dient das Siegel?

Mittels des Siegels schließen Sie sich der Veranstaltungsreihe zu „100 Jahre Ostbelgien“ an.
Antragssteller, deren Antrag zur Nutzung des Siegels durch die Arbeitsgruppe „100 Jahre Ostbelgien“ genehmigt wurde sind berechtigt, das Siegel im Rahmen des im Antrag definierten Erinnerungsformats (Veranstaltungen, Projekte oder Publikationen) zu nutzen.

Zusätzlich werden die Akteure der Arbeitsgruppe das betreffende Erinnerungsformat über ihre Online-Portale und Printmedien bewerben.

Gibt es Kriterien zum Erhalt des Siegels?

Es gibt eine Anzahl Kriterien, die zu beachten sind, um das Siegel erhalten zu können.
Den gesamten Kriterienkatalog finden Sie im download-Bereich.
Über eine Erlaubnis zur Nutzung des Siegels wird nach Antragstellung entschieden.

Weitere Informationen

Als Ansprechpartnerin können Sie im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Frau Jana Schenk kontaktieren:

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Fachbereich Außenbeziehungen
Frau Jana Schenk
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel. +32(0)87 596 304
E-Mail: jana.schenk(at)dgov.be

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