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Gäste im Parlament

Starke und lebendige Regionen fördern

13. November 2019 – Eine Delegation des Österreichischen Bundesrates unter Vorsitz von Präsident Karl Bader war am Dienstag im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu Gast. Im Rahmen eines Gedankenaustauschs mit Vertretern des Parlaments informierte sie sich vor allen Dingen über den föderalen Staatsaufbau Belgiens und das Autonomiestatut der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Starke und lebendige Regionen fördern

Die Delegation des Österreichischen Bundesrates verweilte im Rahmen einer Studienreise mehrere Tage in Belgien. Dabei ließ sie es sich nicht nehmen, auch dem kleinesten belgischen Bundesland, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, einen Besuch abzustatten. Zuvor war die Delegation bereits im belgischen Senat in Anwesenheit des Gemeinschaftssenators Alexander Miesen empfangen worden.

Präsident Karl Bader erläuterte eingangs die Rolle des Bundesrates. Als Teil der gesetzgeberischen Gewalt in Österreich könne der Bundesrat sowohl eigene Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen als auch die Gesetze kommentieren, die von der ersten Kammer, dem Nationalrat, bereits abschließend behandelt wurden. In Bezug auf Fragen des institutionellen Staatsaufbaus könne der Bundesrat darüber hinaus auch sein Veto gegen die Verabschiedung von Gesetzen einlegen, beispielsweise dann, wenn die Interessen der Länder beeinträchtigt würden. Präsident Bader wies des Weiteren darauf hin, dass sich der Bundesrat zurzeit stark mit der Entwicklung des ländlichen Raums beschäftige und nach Lösungen zur Bekämpfung der typischen Probleme wie der Landflucht, der mangelhaften Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur und dem Rückgang der gewerblichen Aktivität suche. Besonders stolz zeigte sich der Präsident auf das Verfahren zur Subsidiaritätsprüfung, das den Bundesrat bereits zu zahlreichen Stellungnahmen zur europäischen Gesetzgebung veranlasst habe. Subsidiarität sei kein Schlagwort, sondern werde mit Inhalten gefüllt.

Im Gegenzug erläuterte Parlamentspräsident Karl-Heinz Lambertz den belgischen Föderalismus und machte dabei die Unterschiede zwischen den föderalen Systemen Österreichs und Belgiens deutlich. In diesem Rahmen hob er die besonderen Merkmale des belgischen Föderalismus hervor: das Fehlen von nationalen Parteien, das Ausschließlichkeitsprinzip in Bezug auf die Wahrnehmung von Zuständigkeiten und die asymmetrische Entwicklung der einzelnen Gliedstaaten. 

Im Anschluss beantworteten Parlamentspräsident Karl-Heinz Lambertz, die Fraktionsführer Colin Kraft und Gregor Freches sowie Gemeinschaftssenator Alexander Miesen die zahlreichen Fragen der österreichischen Gäste zum Statut der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Wie wird die Autonomie finanziert? Wie werden europäische Fördermittel beansprucht? Wie werden die Gesundheitspolitik und die Altersversorgung finanziert? Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Gemeinden in Sachen Wegeinfrastruktur und Raumordnung aus? Mit welchen Problemen ist der ländliche Raum in Sachen Telekommunikation konfrontiert? usw.

Beide Seiten waren sich darüber hinaus einig, dass man in Bezug auf die Entwicklung ländlicher Regionen viel voneinander lernen könne und daher der Austausch auch in Zukunft fortgeführt werden sollte.

 

Der Bundesrat ist die Länderkammer und vertritt im Gesetzgebungsprozess die Interessen der neun Bundesländer. Die Zahl der von den einzelnen Bundesländern entsandten Mitglieder des Bundesrates richtet sich nach der Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes: Es sind mindestens drei, höchstens aber zwölf Mitglieder pro Bundesland. 
Derzeit hat der Bundesrat 61 Mitglieder. Sie werden von den Landtagen für die Dauer der jeweiligen Landtagsgesetzgebungsperiode gewählt. Änderungen in der Zusammensetzung des Bundesrates sind daher nach jeder Landtagswahl möglich.

Der Bundesrat hat darum auch keine Gesetzgebungsperiode, sondern tagt seit 1945 permanent.

(Quelle: Bundesrat, www.parlament.gv.at)

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