Der Kontrollausschuss verabschiedete am 19. September 2018 neue Richtlinien zur Kontrolle der öffentlichen Mitteilungen der Behörden.
Auftrag des Kontrollausschusses ist es, insbesondere auf zwei Fragen einzugehen:
1. Stellt die vorgelegte Mitteilung eine öffentliche Mitteilung im Sinne des Kontrolldekrets dar?
2. Zielt die Mitteilung ganz oder teilweise auf die Stärkung des persönlichen Images ei-nes bzw. mehrerer Mitglieder der Regierung bzw. des Parlamentspräsidenten oder des Images einer politischen Partei ab?