Aus dem Parlaments-Lexikon
Kompetenzen sind die Bereiche, für die ein bestimmtes Organ (z.B. Minister, Ausschuss, Region usw.) zuständig ist. Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über folgende Kompetenzbereiche:
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kulturelle Angelegenheiten,
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personengebundene Angelegenheiten,
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Unterrichtswesen,
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zwischengemeinschaftliche und internationale Beziehungen,
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bestimmte Regionalmaterien.