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    Misstrauensantrag

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Das Parlament kann eine Regierung oder ein Mitglied der Regierung gegebenenfalls zu Fall bringen, indem es entweder das Misstrauen ausspricht oder eine Vertrauensfrage ablehnend bescheinigt.

    Ein Misstrauensantrag muss von mindestens drei Abgeordneten unterzeichnet werden. Es müssen bereits namentlich genannte Kandidaten als Nachfolger zur Wahl vorgeschlagen werden. Es wird in geheimer Wahl nach Ablauf einer Frist von mindestens 48 Stunden abgestimmt. Der Antrag ist nur angenommen, wenn die Mehrheit der Parlamentarier dafür gestimmt hat.

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