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    Paragemeinschaftliche Einrichtung

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Paragemeinschaftliche Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die per Dekret geschaffen worden sind.

    Es sind dies

    - das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum BRF

    - das Arbeitsamt;

    - die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben;

    - das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand IAWM.

    Sie besitzen eine eigene, von der Deutschsprachigen Gemeinschaft getrennte Rechtspersönlichkeit sowie eine eigene Verwaltungs- und Haushaltsautonomie, allerdings unter Aufsicht des zuständigen Ministers. Im Verwaltungsrat der jeweiligen paragemeinschaftlichen Einrichtungen wird der Minister durch einen Regierungskommissar vertreten.

    Die Haushaltspläne der paragemeinschaftlichen Einrichtung müssen durch die Regierung, jedoch nicht durch das DG-Parlament gutgeheißen werden. Allerdings sind im allgemeinen Ausgabenhaushaltsplan der DG Mittel in Form von Dotation der Finanzierung der Einrichtungen vorgesehen.

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