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    Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist der Gesetzgeber der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die 25 Parlamentarier sind die direkt gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der DG. Das Parlament übt alle üblichen Funktionen einer Legislative aus.

    • Es wählt die Regierung der Gemeinschaft.
    • Über mündliche Fragen, Interpellationen und Anträge kontrolliert das DG-Parlament die Arbeit der DG-Regierung.
    • Es verabschiedet Dekrete. Auch der Gemeinschaftshaushalt wird im Parlament per Dekret verabschiedet.
    • Darüber hinaus bietet das Parlament ein Forum für alle politisch relevanten Themen.

    Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das bis August 2004 noch die Bezeichnung "Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft" trug, wurde am 30. Januar 1984 offiziell eingesetzt. Vorläuferinstitution des DG-Parlaments war der Rat der deutschen Kulturgemeinschaft (RdK) (siehe Kulturgemeinschaft).

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