Aus dem Parlaments-Lexikon
Laut Verfassung ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für personenbezogene Angelegenheiten zuständig. Es handelt sich hierbei um Angelegenheiten in den Bereichen Gesundheitspolitik und Unterstützung von Personen, die im Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen erwähnt werden. Bsp. Familien-, Senioren- und Sozialhilfepolitik.