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Einträge

    Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Die Regierung ist das Exekutivorgan der Gemeinschaft.

    Sie wird vom Parlament gewählt und leistet ihren Eid vor dam Parlament. Die Regierung muss sich aus drei bis fünf Mitgliedern zusammensetzen und mindestens ein Mitglied des jeweils anderen Geschlechts umfassen. 

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