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Einträge

    Sprachgebiet

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Artikel 4 der Verfassung teilt Belgien in vier Sprachgebiete ein: das deutsche Sprachgebiet (die neun Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren, St. Vith), das französische Sprachgebiet, das niederländische Sprachgebiet (Flandern) und das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt.

    In den jeweiligen Sprachgebieten gilt grundsätzlich die Sprache des Gebiets als Amts-, Schul- und Gerichtssprache. In Brüssel genießen Französisch und Niederländisch den gleichen amtlichen Stellenwert. In Gemeinden mit geschützten Sprachminderheiten gibt es Sonderrechte ("Fazilitäten") für diese Minderheiten. Die neun Gemeinden des deutschen Sprachgebiets sind Gemeinden mit Sonderrechten für die französischsprachigen Bürger.

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