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Einträge

    Verhältniswahlrecht

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Das Verhältniswahlrecht bedeutet, dass die Mandate nach der verhältnismäßigen Stärke der einzelnen Listen verteilt werden. In anderen Worten: Jede Liste erhält eine bestimmte Anzahl Sitze, die im Verhältnis zur Anzahl der für sie abgegebenen Stimmen steht. In der DG wird die Sitzverteilung im Parlament nach dem Verhältniswahlrecht ermittelt. Dabei findet das d'Hondtsche System Anwendung.

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