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Gesundheit und Soziales

Unter sogenannten personenbezogenen Angelegenheiten versteht man Familien-, Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten sowie Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Betreuung von älteren Menschen und mit der Integration von Ausländern stehen. Die personenbezogenen Zuständigkeiten wurden den Gemeinschaften durch die Staatsreform von 1980 übertragen. 

Diese Angelegenheiten sind in zwei Bereiche unterteilt:

1. Angelegenheiten, die mit Gesundheitspolitik im Zusammenhang stehen:

  • die Betreuungspolitik innerhalb und außerhalb von Pflegeanstalten
  • Festlegung der Bauprioritäten im Krankenhauswesen,
  • Gewährung der Zulassung und der Zuschüsse für den Bau, den Umbau und die Ausrüstung sowie für die schwere medizinische Apparatur;
  • Inspektion, Anerkennung und Schließung, interne Organisation und Empfang in bestimmten Grenzen. Die föderale Regierung bleibt jedoch für gewisse Bereiche zuständig, z.B. für die Kranken- und Invalidenversicherung;
  • die Gesundheitserziehung und die vorbeugende Medizin, mit Ausnahme von föderalen prophylaktischen Maßnahmen

2. Angelegenheiten, bei denen die Unterstützung von Personen im Mittelpunkt steht:

  • die Familienpolitik,
  • die Sozialhilfepolitik,
  • die Aufnahme und Integration von Einwanderern,
  • die Politik für Behinderte und Betagte,
  • der Jugendschutz
  • die soziale Hilfe für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene.

Auch hier ist der Föderalgewalt ein Teil der Kompetenz überlassen worden, um auf Landesebene die Einheit (z.B. beim gesetzlich festgelegten Mindesteinkommen) zu gewährleisten.

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