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Gemeindeaufsicht

Am 1. Juni 2004 stimmte das Gemeinschaftsparlament dem Dekretentwurf zu, der die Übertragung der Gemeindeaufsicht und der Gemeindefinanzierung von der Wallonischen Region auf die Deutschsprachige Gemeinschaft vorsieht. Das Wallonische Regionalparlament in Namur hatte bereits am 12. Mai 2004 seine Zustimmung gegeben.

Aus Artikel 1 des Dekrets gehen die Einzelheiten über die übertragenen Zuständigkeiten hervor. Die Kompetenzen der DG punkto Gemeindeaufsicht und Gemeindefinanzierung beziehen sich auf:

  • die Kirchenfabriken sowie die Einrichtungen anderer anerkannter Kulte, die mit der Vermögensverwaltung beauftragt sind;
  • die Bestattungen und Grabstätten,
  • die allgemeine Finanzierung der Gemeinden, einschließlich eines Sonderfonds für Sozialhilfe;
  • die bezuschussten Arbeiten von Gemeinden, kirchlichen Güterverwaltungseinrichtungen und von Rechtspersonen, die Güter zur Ausübung nicht-konfessioneller Sittenlehre verwalten;
  • die Organisation und die Ausübung der Verwaltungsaufsicht über die Gemeinden und die Polizeizonen. 
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