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Auswärtige Angelegenheiten

Die Gemeinschaften sind laut Verfassung und Ausführungsgesetzen für die innerbelgische sowie die internationale Zusammenarbeit zuständig, einschließlich des Abschlusses von Verträgen in den Angelegenheiten in ihrem Kompetenzbereich.

Verträge

Das Parlament stimmt den innerbelgischen und internationalen Verträgen und Abkommen zu, die die Regierung ihr zur Ratifizierung vorlegt. Dazu gehören:

  • Abkommen zur Förderung der Zusammenarbeit mit dem Föderalstaat und den anderen Regionen und Gemeinschaften Belgiens (z.B. in Sachen Förderung der Beschäftigung, Kampf gegen Doping, Vertretung auf europäischer Ebene usw.)
  • internationale Zusammenarbeitsabkommen, beispielsweise mit deutschen Bundesländern (z.B. grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit NRW und RP) oder europäischen Staaten, wie z.B. mit der Republik Ungarn und der Republik Frankreich
  • europäische Abkommen, durch die die Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft tangiert werden (z.B. der Vertrag über den Beitritt neuer Mitgliedsstaaten zur Europäischen Union, der Europäische Verfassungsvertrag, Verträge zur Assoziation EU-externer Länder,...)
  • andere internationale Abkommen mit Bezug auf Gemeinschaftskompetenzen, die im Rahmen verschiedener überstaatlicher Einrichtungen ausgehandelt und unterzeichnet wurden (z. B. verschiedene Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das Verbot von Kinderhandel und Kinderprostitution, Abkommen der internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, ...)
  • Zusammenarbeitsabkommen über die Gründung internationaler Einrichtungen (z.B. die Stiftung Euregio Maas-Rhein, das Europäische Tourismus-Institut in Trier,...)

Gemischte Ausschüsse

Der Fachausschuss des Parlaments, der für die Zusammenarbeit zuständig ist, trifft sich im Prinzip ein Mal jährlich mit dem entsprechenden Ausschuss der anderen Gemeinschaftsparlamente, um eine Bestandsaufnahme der Zusammenarbeit zu machen. Dem Parlamentsplenum wird anschließend ein Ausschussbericht vorgelegt.

Die Zusammenarbeit mit dem Parlament der Wallonischen Region läuft ebenfalls über einen gemischten Ausschuss der beiden Legislativorgane. Der regelmäßige Austausch ist wichtig, weil viele Alltagstagsituationen der Bürger sowohl von Regional- als auch von Gemeinschaftszuständigkeiten betroffen sein können. Z.B. muss bei einer ausgewogenen Sozialpolitik der Gemeinschaft der Aspekt „sozialer Wohnungsbau“, eine Regionalzuständigkeit, berücksichtigt werden. Oder die Jagdregelungen der Region kollidieren mit den Interessen der Gemeinschaft punkto Tourismus.

Vertretungen

Internationale Vertretungen werden vom Parlamentspräsidenten wahrgenommen. Laut Geschäftsordnung vertritt er das Parlament nach außen.

Der Präsident nimmt jährlich an den Sitzungen der CALRE teil. Die CALRE ist die Konferenz der Präsidenten der regionalen gesetzgebenden Versammlungen in der EU. In Anwendung des Subsidiaritätsprinzips geht die CALRE davon aus, dass die demokratische Kontrolle über die Führung Europas in den Regionen beziehungsweise Gliedstaaten beginnt. Deshalb setzt sie sich für eine stärkere Einbindung der Regionalparlamente in den europäischen Entscheidungsfindungsprozess ein.

Kontaktpflege allgemein

Im Rahmen seiner Tätigkeiten pflegt das Parlament Kontakte zu anderen Ländern und deren Parlamenten. Dazu gehören Botschafterempfänge und der Besuch von anderen Parlamenten im In- und Ausland. In der Regel nehmen der Präsident und das Präsidium diese Aufgaben wahr.

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