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    Parlament gibt grünes Licht für neue Dienststelle

    13. Dezember 2016 - Das Parlament hat in der Plenarsitzung das Dekret zur Schaffung einer neuen Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben verabschiedet.

    Parlament gibt grünes Licht für neue Dienststelle

    Im Oktober reichte die Regierung den Dekretentwurf zur „Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes  Leben“ ein. Seitdem wurde der Text in Ausschuss IV für Gesundheit und Soziales besprochen. Nach den Erläuterungen durch den zuständigen Minister und Verwaltungsmitarbeiter wurden Vertreter betroffener Einrichtungen angehört.

    Die Dienststelle kann nun im Januar 2017 ihre Tätigkeit aufnehmen.


    Neue Dienststelle?

    Nicht ganz. Mit dem Dekret übernimmt die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben die bisherigen Aufgaben der Dienststelle für Personen mit einer Behinderung und der Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe EUDOMOS.
    Zum anderen wird der Tätigkeitsbereich der neuen Dienststelle auf die Zuständigkeiten im Bereich der Mobilitätshilfen, die der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der Sechsten Staatsreform übertragen wurden, ausgedehnt.

    Und zusätzlich wird die Dienststelle im Rahmen der Neugestaltung des Kindergeldsystems in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei Kindern mit Beeinträchtigung feststellen, ob der Grad ihrer Beeinträchtigung das Recht auf einen Zuschlag zum Kindergeldbasisbetrag eröffnet.

    Mobilitätshilfen

    Im Rahmen der Sechsten Staatsreform wurden der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Zuständigkeiten im Bereich der Mobilitätshilfen und der Beihilfen zur Unterstützung von Betagten übertragen. Hierdurch entstand die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe und der Dienststelle für Personen mit einer Behinderung.

    Die gemeinsame Organisation von einzelnen Dienstleistungen, insbesondere die der Beratungen im Bereich der Mobilitätshilfen und der Beihilfen zur Unterstützung von Betagten dürfte Synergieeffekte und Skaleneffekte entstehen lassen, die die Dienstleistungen verbessern.

    Zur Verwaltung dieser neuen Zuständigkeiten wird die Deutschsprachige Gemeinschaft mit den zur Verfügung stehenden Strukturen und Ressourcen arbeiten, anstatt neue Behörden zu schaffen. Für die Verwaltung wird daher der Auftrag der Dienststelle für Personen mit einer Behinderung um die Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe sowie für die Mobilitätshilfen erweitert. Darüber hinaus umfasst der Auftrag der Dienststelle insbesondere die neutrale Einschätzung des Unterstützungsbedarfs der Bewohner der Alten- und Pflegewohnheime (APWH) der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 


    Bürger unterstützen

    Die neu Dienststelle, die den Namen „Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben“ tragen wird, soll die Bürgerinnen und Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der Entfaltung eines selbstbestimmten Lebens unterstützen. Somit bestimmt fortan eine Zielsetzung und keine Zielgruppe das Handeln der Dienststelle. Im Wesentlichen lässt sich dies unter dem Konzept menschenrechtsbezogener Ansatz zusammenfassen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass alle Menschen das Recht haben und die Fähigkeiten besitzen, ein weitgehend normales Leben zu führen und das eigene Leben so zu gestalten, wie sie es möchten – insofern bei Bedarf von der Gesellschaft entsprechende Unterstützung bereitgestellt wird.

    Durch das verabschiedete Dekret wird die Arbeit der Beratungsstelle langfristig abgesichert, weiterentwickelt und gestärkt.

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