Aus dem Parlaments-Lexikon
Der Generalsekretär steht an der Spitze der Verwaltung des DG-Parlaments. Zusammen mit dem Präsidenten unterzeichnet er jedes Dekret. Er unterzeichnet auch jeden Beschluss des Parlaments und des Präsidiums und sorgt für dessen Ausführung, insofern das Parlament betroffen ist. Zudem übt er im Namen des Präsidiums die Dienstaufsicht über alle Dienststellen des Parlaments und deren Personal aus.