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    Beratende Mandatare

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Beratende Mandatare sind Mitglieder anderer Parlamente (Abgeordnete der föderalen Kammer und direkt gewählte Senatoren, Abgeordnete des Wallonischen Regionalparlaments, des EU-Parlaments, Mitglieder des Provinzialrats), die dem DG-Parlament mit beratender Stimme angehören.

    Um als beratender Mandatar an den Sitzungen des DG-Parlaments teilnehmen zu dürfen, sind darüber hinaus die folgenden Bedingungen zu erfüllen:

    1. seit mindestens 6 Monaten seinen Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet (d.h. in der DG) haben.
    2. seinen Verfassungseid ausschließlich oder an erster Stelle in Deutsch leisten.

    Die beratenden Mandate dürfen zwar an den Beratungen teilnehmen, haben jedoch kein Initiativrecht (Recht, Gesetze vorzuschlagen), kein Kontrollrecht (Recht, die Regierung aufzufordern, gewisse Amtshandlungen vor dem Parlament zu rechtfertigen) und kein Stimmrecht. (Sie nehmen nicht an den Abstimmungen teil).

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