Aus dem Parlaments-Lexikon
Die parlamentarische Immunität wurde eingeführt, um
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eine freie und unabhängige Ausübung des Parlamentariermandats und
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eine reibungslose Parlamentsarbeit zu gewährleisten.
Die parlamentarische Immunität umfasst zwei Aspekte:
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Zum einen kann ein Parlamentarier für die Meinungsäußerungen und Handlungen, die er im Rahmen seinen Mandats vollzieht, nicht haftbar gemacht werden. (absoluter Haftungsausschluss).
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Zum anderen darf er nur dann strafrechtlichen Zwangsmaßnahmen unterzogen werden, wenn das Parlament dies genehmigt oder der Parlamentarier auf frischer Tat ertappt wird.