Aus dem Parlaments-Lexikon
Die Legislaturperiode ist die Zeitdauer, für die eine gesetzgebende Versammlung gewählt worden ist. In Belgien variieren die Legislaturperioden: Das Föderalparlament wird alle vier Jahre gewählt, die Gemeinschafts- und Regionalparlamente alle fünf Jahre, die Gemeinde- und Provinzialräte alle sechs Jahre.