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Dekretgebung

Das Parlament verabschiedet Dekrete. Dekrete sind Bestimmungen mit Gesetzeskraft für die Deutschsprachige Gemeinschaft, also Gemeinschaftsgesetze.

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ein souveräner Entscheidungsträger in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft. Die Dekrete befinden sich in der Normenhierarchie auf derselben Ebene wie Gesetze des Föderalstaats oder Dekrete der Wallonischen Region. Darüber stehen lediglich Sondergesetze, die belgische Verfassung und internationale Rechtsnormen.

Wie entsteht ein Dekret?

Ein Dekret machen – das geht meist nicht auf die Schnelle. Da gilt es, wesentliche Schritte in der Abfolge der parlamentarischen Arbeit zu beachten. Und das Parlament kann natürlich nur im Rahmen seiner Zuständigkeiten gesetzgeberisch handeln.

Dekretinitiative: Dekretvorschlag oder Dekretentwurf

Bei einem Dekretvorschlag geht die Initiative von einem oder mehreren Parlamentsmitgliedern aus. Das Parlament entscheidet, ob das Dokument annehmbar ist, d.h. ob die vorgeschlagenen Dekretbestimmungen sich im Rahmen der Gemeinschaftskompetenzen bewegen.

Bei Dekretentwürfen ergreift die Regierung die Initiative. Der Entwurf der Regierung enthält neben dem vorgeschlagenen Text ein Gutachten des Staatsrats zum Vorentwurf. Das Staatsratsgutachten stellt fest, ob der Text legistisch, also gesetzestechnisch, in Ordnung ist, nicht im Widerspruch zu anderen Dekreten und Gesetzesbestimmungen steht,
und vor allem keine Kompetenzübertretung der Gemeinschaft beinhaltet.

Auf Antrag des Parlaments können dem Staatsrat auch Dekretvorschläge zur Begutachtung vorgelegt werden.
 

Diagramm Arbeitsschritte Dekret

Ausschussberatungen

Der Dekretentwurf oder Dekretvorschlag wird an den zuständigen Fachausschuss verwiesen.
Der oder die Autoren stellen den Text dort vor. Dann ist eine umfassende Analyse der einzelnen Artikel angesagt. Eventuell bringen Parlamentsmitglieder oder die Regierung Abänderungsvorschläge ein. Abschließend stimmt der Ausschuss über die definitive Textvorlage ab und erstellt einen Bericht an das Plenum.

Verabschiedung im Plenum

Die Vollversammlung des Parlaments führt eine politische Debatte über das vorgeschlagene Dokument. Nicht selten werden im Plenum nochmals Abänderungsvorschläge hinterlegt. Ein Dekrettext ist dann angenommen, wenn er die Mehrheit der Stimmen im Plenum erhält.

Sanktionierung und Veröffentlichung durch die Regierung

Ein Dekret kann nur in Kraft treten, wenn es nach seiner Verabschiedung im Parlament von der Regierung gutgeheißen wird. Denn schließlich muss die Regierung für die spätere Ausführung, also für die Umsetzung in die Praxis sorgen.

Würde die Regierung allerdings einem Dekret des Parlaments die Sanktionierung verweigern, gäbe es einen Vertrauensbruch zwischen Legislative und Exekutive, ziemlich sicher eine Regierungskrise und möglicherweise sogar einen Rücktritt der Regierung.
Die Regierung veröffentlicht das Dekret im Belgischen Staatsblatt.

Nun sind alle Schritte vollzogen und das Dekret tritt in der Regel am 10. Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

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