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Wie arbeiten die Ausschüsse?

Dekrete, Resolutionen, Gutachten … – was im Plenum beschlossen wird, wird in den Ausschüssen vorbereitet. Erläuterungen von Regierung  und Verwaltung, Anhörungen von Sachverständigen und Betroffenen sowie die Stellungnahmen der Fraktionen bilden die Grundlagen für die Debatten im Ausschuss, die oftmals zu Abänderungen der ursprünglichen Texte führen. Die Ausschussdiskussionen werden in einem Bericht zusammengefasst und veröffentlicht.

Mit der im Januar 2015 in Kraft getretenen Parlamentsreform sind die Ausschüsse auch ein zentraler Ort der Regierungskontrolle: Mündliche Fragen, Interpellationen und Themendebatten werden hier einmal monatlich in öffentlicher Sitzung behandelt.

Über ihre Gesetzgebungs- und Kontrollaufgaben hinaus nehmen die Ausschüsse im Rahmen ihres jeweiligen Fachgebiets gesellschaftspolitische Themen in den Blick, die die zukünftige Gestaltung wichtiger Bereiche der Deutschsprachigen Gemeinschaft – beispielsweise Finanzen, Beschäftigung, Schul- und Gesundheitswesen – betreffen. Dabei arbeiten sie nicht nur mit Institutionen und zivilgesellschaftlichen Kräften zusammen, sondern öffnen sich auch verstärkt dem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen an der Diskussion beteiligen können.

Welche Ausschüsse gibt es?

Vier ständige Fachausschüsse teilen sich diese wichtigen parlamentarischen Aufgaben je nach Politikbereich. In der aktuellen Legislatur 2019-2024 sind dies:

  • Ausschuss I für allgemeine Politik, lokale Behörden, Raumordnung, Wohnungswesen, Energie, nachhaltige Entwicklung, Finanzen und Zusammenarbeit;
  • Ausschuss II für Kultur, Beschäftigung, Wirtschaftsförderung und ländliche Entwicklung;
  • Ausschuss III für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung;
  • Ausschuss IV für Gesundheit und Soziales.

Bei Bedarf – beispielsweise zu Fragen zum Haushalt – tagen Ausschüsse auch gemeinsam.

Ausschuss V  zur Kontrolle der öffentlichen Mitteilungen und der Wahlausgaben sowie betreffend die Erklärungspflichten in Bezug auf Mandate und Patrimonien versammelt sich nur anlassbezogen – d. h. nach den Parlamentswahlen und bei geplanten Veröffentlichungen beispielsweise des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Zusammensetzung

Ein Ausschuss setzt sich aus effektiven Mitgliedern und ebenso vielen Ersatzmitgliedern zusammen, die von jeder Fraktion nach dem Prinzip der verhältnismäßigen Vertretung entsendet werden. Nur die Mitglieder der anerkannten Fraktionen sind stimmberechtigt. Zu Beginn der Legislaturperiode werden der regelmäßige wöchentliche Sitzungstag sowie ein vierstündiges Zeitfenster für die Sitzungen der Ausschüsse I-IV festgelegt. Die Geschäftsordnung des Parlaments bestimmt die Arbeitsweise der Ausschüsse.

Sonderausschüsse

Durch Parlamentsbeschluss können zur Bearbeitung spezifischer Themen auch besondere Ausschüsse eingesetzt werden, die sich auflösen, sobald sie ihre Sonderaufgabe erfüllt haben.

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